Umzugskosten absetzen – So geht’s

Es gibt einige Möglichkeiten, die Kosten eines Umzugs von der Steuer abzusetzen. Foto © K.-U. Häßler stock dobe
Es gibt einige Möglichkeiten, die Kosten eines Umzugs von der Steuer abzusetzen. Foto © K.-U. Häßler stock dobe

Wer die Umzugskosten von der Steuer absetzen möchte muss ein paar wichtige Punkte beachten. Wenn es um das Thema Steuer und Umzugskosten geht, denken die meisten erst einmal nur an die Möglichkeit, die Kosten für einen Umzug als Werbungskosten geltend zu machen.

Dabei sind gerade diese Möglichkeiten sehr beschränkt. Tatsächlich haben Sie noch an verschiedenen anderen Stellen die Gelegenheit, Kosten für einen Umzug steuerlich geltend zu machen.

Im folgenden Artikel beantworten wir die Frage,

  • ob Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden können,
  • welche Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung es gibt und
  • worauf Sie bei der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit unbedingt achten sollten.

Kann ich Umzugskosten steuerlich geltend machen?

Zum Thema Umzugskosten und Steuern gibt es immer wieder die wildesten Spekulationen. Viele glauben, dass man Dinge, die mit einer Wohnung zu tun hätten, nur dann steuerlich geltend machen könnte, wenn man diese Wohnung vermieten würde.

Dass auch die Kosten für einen Umzug steuerliche Auswirkungen haben können, ist den Wenigsten bekannt. Grundsätzlich muss man festhalten, dass bestimmte Kostenbereiche steuerlich berücksichtigt werden können.

Welche Kosten wann und in welchem Bereich der Steuererklärung zu berücksichtigen sind, hängt unter anderem davon ab, aus welchem Grund Sie umziehen möchten und wie Sie Ihren Umzug genau gestaltet haben.

Umzugskosten absetzen – Diese Möglichkeiten gibt es!

Wenn Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen möchten, gibt es drei verschiedene Ansätze. Diese drei haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst:

  • Umzugskosten steuerlich geltend machen im Rahmen eines beruflich bedingten Umzugs
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von privaten Umzügen
  • Einen gewerblichen Umzug von der Steuer absetzen

Für jeden dieser drei Punkte gelten ganz eigene Bedingungen, und die Rechtsfolge bei der Frage nach der konkreten steuerlichen Berücksichtigung ist auch jeweils eine andere.

1.    Umzugskosten steuerlich geltend machen im Rahmen eines beruflichen Umzugs

Sie möchten einen beruflich bedingten Umzug steuerlich absetzen? Das ist eine der leichtesten Varianten. Denn wenn Ihr Umzug wirklich beruflich bedingt ist, können Sie die vollen Kosten des Umzugs als Werbungskosten geltend machen. Das kann beispielsweise auch Kosten, für die vor der Unterschrift des Mietvertrages oder des Kaufvertrages anfallenden Fahrten zu Besichtigungen betreffen.

Wenn es nicht gerade um Umzüge in Berlin oder einer anderen Großstadt geht, sondern Sie von Stadt A nach B ziehen und dabei vielleicht sogar das Bundesland wechseln, können hier allein an Fahrtkosten bereits erhebliche Summen für Ihre nächste Steuererklärung zusammenkommen.

Ein Umzug ist etwa beruflich bedingt, wenn Sie:

  • erstmals eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt annehmen und dorthin ziehen möchten
  • oder durch den Umzug der Weg zu einer bereits bestehenden Arbeit erheblich reduziert wird

Immerhin rund 14 % aller Umzüge im Jahr erfolgen aus beruflichen Gründen. Die Abzugsmöglichkeiten hier sind beträchtlich – schließlich können Sie auch Kosten für ein Umzugsunternehmen, Renovierung der neuen Wohnung uvm. steuerlich berücksichtigen. Dennoch können Sie die hier anfallenden Kosten nicht zu 100 Prozent über die Steuer zurückholen. Denn die Kosten werden „nur“ als Werbungskosten anerkannt.

Das bedeutet, dass Ihr Steuerbrutto durch diese Kosten reduziert wird. Je nach Ihrem persönlichen Steuersatz sparen Sie damit also einen gewissen Prozentsatz der tatsächlich anfallenden Kosten bei den Steuern ein.

2.    Die steuerliche Absetzbarkeit von privaten Umzügen

Dass auch hier steuerlich einiges zu holen sein kann, wissen die wenigsten. Immerhin meint man schnell, alles was privat ist, müsse man heute selbst bezahlen. Doch so ganz stimmt das nicht. Zumindest dann nicht, wenn Sie Experten ans Werk lassen und dafür auch noch Geld in die Hand nehmen und eine richtige Rechnung gestellt und bezahlt wird.

Muss Ihre neue Wohnung beispielsweise renoviert werden und lassen Sie diese Renovierung durch eine Fachfirma übernehmen, sind das absetzbare Handwerkerleistungen. Diese können Sie in Höhe von 20 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Arbeitslohns steuerlich geltend machen.

Mit dem Unterschied zu den Werbungskosten, dass diese nicht das steuerpflichtige Einkommen senken, sondern (in Höhe von 20 % der Rechnung und bis maximal 4.000 Euro pro Jahr) direkt mit der Steuerlast verrechnet werden.

Gleiches gilt für Haushaltsnahe Dienstleistungen – auch hier sind es maximal 20 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Arbeitslohns bis zu einem Maximum von 1.200 Euro pro Jahr. Ein Beispiel für Haushaltsnahe Dienstleistungen wären etwa die Kosten eines Umzugsunternehmens.

Eine konkrete Erläuterung zu Haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und ähnlichen Steuerfragen haben die Finanzämter Baden Württemberg auf ihrem Internetauftritt veröffentlich.

3.    Einen gewerblichen Umzug von der Steuer absetzen

Sie sind selbstständig und möchten mit Ihrer Werkstatt umziehen? Oder haben Sie einen Büroumzug in Berlin oder in einer anderen Stadt Deutschlands geplant? Dann ist auch hier die Sache vergleichsweise einfach.

Da der Umzug lediglich Ihre Gewerberäumlichkeiten betrifft, können Sie die für die Renovierung des neuen Firmensitzes anfallenden Kosten sowie alle anderen mit dem Umzug im Zusammenhang stehenden Kosten als laufende Betriebsausgaben absetzen.

Fazit

Egal ob ein Umzug nun privat oder beruflich veranlasst ist – es gibt immer die Möglichkeit, gewisse Kosten von der Steuer abzusetzen. Dabei ist nur wichtig festzuhalten, dass Sie für einen privat veranlassten Umzug lediglich dann Kosten geltend machen können, wenn es sich hierbei um Kosten aus einer Handwerker- oder Dienstleisterrechnung handelt und wenn dabei der Arbeitslohn klar von den Materialkosten unterschieden wird.

Außerdem müssen Rechnungsbeträge, die hier geltend gemacht werden sollen, durch eine Überweisung auf das Konto der jeweiligen Fachfirma legitimiert werden. Wenn Sie eine Rechnung bar bezahlt haben, wird das Finanzamt diese in der Regel nicht anerkennen.