Sicherheit geht vor! Leider schlagen viele Verbraucher diese alte Weisheit heute leichtfertig in den Wind und verlassen sich stattdessen auf ihr Glück. Kommt es dann aber doch einmal zum Schadensfall, ist guter Rat meist teuer. Denn während sich ein gestohlenes Fahrrad oder der entwendete Laptop im großen Teil der Fälle ohne Weiteres wieder ersetzen lässt, sieht die Situation bei einem geplatzten Heizungsrohr meist ganz anders aus.
Gerade wenn die Bewohner selbst im Urlaub sind, kann dieses Szenario schnell teuer werden und mit einigen tausend oder sogar zehntausend Euro die Haushaltskasse belasten.
Wer sollte den Hausrat absichern?
Um gegen genau diese Schadensfälle im Alltag gewappnet zu sein, lohnt für jeden Wohnungs- oder Hausbesitzer der Abschluss einer Hausratversicherung. Selbst Mieter sollten über die Unterschrift einer entsprechenden Police nachdenken – schließlich ist ein Heizungsrohr im Winterurlaub schneller geplatzt, als man denkt.
Oder was, wenn die Einbauküche der Mietwohnung den einen oder anderen Kocheinsatz des Ehemanns nicht unbeschadet übersteht? Auch hier steht die Hausratsversicherung dem Mieter zur Seite. Zudem bietet die Hausratversicherung noch einen weiteren Vorteil: Dank Außenversicherung bleibt auch der Filius während des Studiums in den eigenen vier Wänden geschützt.
Sicherheit zum kleinen Preis
Neben der Tatsache, dass in nicht wenigen Haushalten die Hausratversicherung fehlt, sparen viele Versicherte am falschen Ende – nämlich bei den Leistungen. Wer sich für eine Hausratversicherung interessiert, sollte nicht nur die monatlichen Kosten im Auge behalten, sondern auch die Leistungen. Schließlich unterscheiden sich die Anbieter zum Teil deutlich. Und was bei einigen Versicherern zur Standardvariante in ihren Verträgen gehört, ist für andere nur als teure Zusatzoption zu haben.
Grundsätzlich sollte man daher immer vor der Unterschrift die eigenen Wünsche und Ansprüche den tatsächlichen Leistungen gegenüberstellen. Erst wenn alles stimmt, ist ein Vertragsabschluss empfehlenswert.
Welche Schadensfälle gehören zur Hausrat?
Eine Frage, die jeden Versicherten immer wieder beschäftigt: „Ist meine Wohnungseinrichtung angemessen versichert?“. Wer Möbel, Teppich und Familien-PC gegen Schäden in den eigenen vier Wänden absichern will, ist mit einer Hausratversicherung in jedem Fall gut beraten.
Einer der großen Vorteile dieser Versicherungspolice ist der weite Geltungsbereich. Neben den eigenen vier Wänden gehören in den Vertrag unter anderem auch selbstgenutzte Garagen oder Kellerräume.
Versicherte Schäden und Leistungseinschränkungen
Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für alle Schäden auf, die mit Brand, Blitzschlag oder Explosionen in Verbindung stehen – allerdings nur solange, wie kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Wer etwa Militaria-Objekte wie Fundmunition in den eigenen vier Wänden lagert oder im Hobbykeller mit Sprengstoffen experimentiert, wird im Schadensfall leer ausgehen. Weiterhin gehört auch ausgelaufenes Leitungswasser sowie der Schaden durch Sturm (ab Windstärke acht) und Hagel in den Leistungskatalog der Hausratversicherung. Einschränkungen unterliegt die Hausratversicherung aber dann, wenn ein Schaden durch Reinigungswasser, Wasser aus Berieselungsanlagen oder Grund- sowie Hochwasser und Niederschlag entstanden ist. Dagegen liegt ein Schadensfall für die Hausratversicherung vor, wenn Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungen für die eine oder andere „Überschwemmung“ sorgen.
Bleibt noch die letzte große Schadensgruppe offen: Diebstahl, Vandalismus und Raub. In diesem Fall ist Taschendiebstahl zwar ausgeschlossen (gleiches gilt für verschwundenen Hausrat bei offenen Fenstern und Türen). Sofern sich aber die Langfinger mit Gewalt Zutritt zu den eigenen vier Wänden beschafft haben, greift die Hausratversicherung auch hier.
Versicherte Gegenstände
Zu den versicherten Gegenständen gehören sämtliche Dinge, welche dem beweglichen Hausrat angehören. Neben Einrichtungsgegenständen wie Möbel und Teppiche gehören dazu auch Gebrauchsgegenstände, etwa Waschmaschinen, Unterhaltungselektronik oder Geschirr, sowie Verbrauchssachen.
Weiterhin schließt die Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte, welche teilweise beruflich genutzt werden (Laptop und Werkzeuge), und andere Gegenstände mit ein, zu denen Fahrräder, Autozubehör oder Ähnliches gehören können. Ausgeschlossen werden dagegen Handelswaren und Gegenstände Dritter, die sich in der Wohnung befinden – sofern es sich dabei um die Sachen eines Untermieters handelt.
Ergänzend übernimmt die Versicherung auch Leistungen für Einbaugegenstände (fest mit dem Haus verbunden) und Wertsachen. Letztere werden aber nur in begrenztem Umfang mitversichert – hier sind die Versicherungs- und Tarifbedingungen ausschlaggebend.
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Wertermittlung und Beitragsberechnung in der Hausratversicherung
Im Rahmen der Hausratversicherung ist natürlich eine Frage von entscheidender Bedeutung. Wie gestaltet sich vor Vertragsbeginn die Wertermittlung? Schließlich hängt die Höhe der Versicherungssumme davon ab, welche Gegenstände sich in einem Haushalt befinden. Grundsätzlich sind an dieser Stelle zwei Varianten denkbar. Einmal die genaue Wertermittlung und auf der anderen Seite eine Methode, welcher die Grundfläche der Wohnung bzw. des Hauses zugrunde liegt.
Im ersten Fall ist das Vorgehen „relativ“ einfach – der Versicherungsnehmer bestimmt anhand der vorliegenden Belege den Wert des Hausrates. Allerdings muss beim Kauf neuer und teurerer Möbel oder Gebrauchsgegenstände auch die Versicherungssumme angepasst werden. Im zweiten Fall wird dagegen eine festgelegte Summe auf die Zahl der Quadratmeter angewandt. Aus dieser einfachen Berechnung ergibt sich anschließend die Versicherungssumme.
Unterversicherung
Im Zusammenhang mit der Hausratversicherung tauchen immer wieder die Begriffe der Unterversicherung und Überversicherung auf. Letzteres tritt ein, wenn ein Versicherungsnehmer zwar in einer Wohnung mit großer Grundfläche lebt, aber nur wenig teure Einrichtungsgegenstände besitzt. Wesentlich schwerwiegender kann sich aber die Unterversicherung auswirken. In diesem Fall ist der reale Versicherungswert höher als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, was sich in der Schadensregulierung bemerkbar macht.
In einem solchen Fall werden Schäden durch die Hausratversicherung nur anteilig ersetzt. Vermieden werden kann diese Situation durch die Festsetzung der Versicherungssumme über die Wohnfläche und den Verzicht auf die Einrede wegen Unterversicherung.
Beitragsberechnung
Über die Höhe der Beiträge zur Hausratversicherung entscheiden mehrere Faktoren. Auf der einen Seite steht hier natürlich die Höhe der Versicherungssumme. Je werthaltiger der Hausrat, umso höher der Beitrag. Gleichzeitig fließt in die Beitragsberechnung auch die Wohnlage ein – vor dem Hintergrund des Einbruchsrisikos. Ein weiterer Faktor, der sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt, betrifft das Gebäude selbst. Bestimmte Bauweisen können ein erhöhtes Risiko in sich bergen, was etwa die Gefahr von Bränden betrifft.
Ablauf der Schadensregulierung
Im Rahmen einer Hausratversicherung ist es natürlich interessant, wie sich die Abwicklung der Schadensregulierung gestaltet. Grundlage des Vorgehens im Schadensfall bilden die entsprechenden Vertragsklauseln, welche unter dem Begriff der Obliegenheiten im Schadensfall zusammengefasst werden. Neben einer umgehenden Meldung an die Versicherung über den Eintritt eines Schadens muss jeder Versicherte aber bereits im Vorfeld wichtige Regeln beachten.
Grundsätzlich verlangen die Versicherer ein Verhalten, welches den Eintritt von Schäden am Hausrat verhindern soll. Dazu gehört unter anderem ein Beheizen der Wohnräume, um Wasserschäden zu vermeiden. Um im Ernstfall die Schadensregulierung vereinfachen zu können, sollten Belege über den Wert des Hausrates immer aufbewahrt werden.
Obliegenheiten des Versicherten im Schadensfall
Tritt ein Schadensfall ein, so muss die Versicherung umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden. Gleichzeitig hat der Versicherte aber auch für eine Minderung des Schadens zu sorgen.
Im Fall eines geplatzten Wasserrohres wäre hier zum Beispiel die zentrale Wasserversorgung zu unterbrechen und unversehrtes Mobiliar zu sichern. Gleichzeitig verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, die entsprechenden Anweisungen der Versicherung zur Schadensminderung zu beachten.
Liegt ein Einbruchsdiebstahl vor, ist zusätzlich auch die Polizei zu verständigen und eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände anzufertigen. Gleichzeitig darf das Schadensbild erst dann verändert werden, wenn es durch die Hausratversicherung freigegeben wurde (sofern Veränderungen unumgänglich sind, ist der Schaden ausreichend zu dokumentieren).
Wertgegenstände
Wie bereits angesprochen gelten für Wertgegenstände in der Hausratversicherung besondere Regeln. Sofern durch einen Einbruchsdiebstahl Kreditkarten entwendet werden, müssen diese unverzüglich gesperrt werden – andernfalls kommt die Versicherung für Folgeschäden nicht auf.
Gehen dagegen Bargeld, Wertpapiere oder Urkunden sowie Schmuck, Edelmetalle und Edelsteine oder andere Wertgegenstände verloren, wird deren Wert nur bis zu einer gewissen Obergrenze ersetzt. Zwischen den einzelnen Versicherungen kann dieser Betrag variieren. Als Richtwert können folgende Angaben dienen: Bargeld bis 1.500 Euro, Wertpapiere/Urkunden bis 3.000 Euro sowie Schmuck und Sonstiges bis 25.000 Euro.
Welche Erweiterungen einer Hausratversicherung sind möglich und sinnvoll?
Sie haben nun einen ersten Überblick erhalten, welche Gegenstände und Risiken in einer Hausratversicherung eingeschlossen sind und welche nicht. Grundsätzlich besteht bei jeder Hausratversicherung die Möglichkeit, einige der oben genannten Schäden und Risiken gegen Aufpreis mit in die Versicherungspolice aufzunehmen. Welche das sind und ob die Aufnahme des jeweiligen Risikos Sinn macht, darüber möchten wir Sie im Folgenden informieren.
In vielen Fällen sinnvoll ist der Abschluss einer Zusatzklausel für die so genannten „erweiterten Elementarschäden“. Dazu gehören beispielsweise Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche und Überschwemmungen. Wie hoch die zusätzlichen Kosten für die Implementierung der erweiterten Elementarschäden ausfallen, hängt auch davon ab, wo sich das zu versichernde Gebäude befindet. Naturgemäß werden die Beiträge höher ausfallen, wenn Sie beispielsweise im Gebirge wohnen, wo jeden Winter mit dem Abgang von Lawinen zu rechnen ist.
Grundsätzlich ist es möglich, für die erweiterten Elementarschäden eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese kann entweder in einem absoluten Betrag angegeben, oder als Prozentsatz in Abhängigkeit zur entstandenen Schadenshöhe festgelegt werden.
Sie erinnern sich noch an das Beispiel mit dem Blitzeinschlag ins Hausdach? Auch für diesen Fall können Sie Ihre Hausratversicherung entsprechend erweitern. Bei vielen Versicherern nennt sich dies „erweiterter Schutz gegen Überspannungsschäden“. Dabei übernimmt die Versicherung auch dann die Schäden am Inventar, wenn der Blitz in eine nicht versicherte Sache eingeschlagen ist – also z. B. das Hausdach. Da die Gefahr und damit auch die Anzahl der Blitzschäden in Deutschland stetig steigt, ist Hausbesitzern eine solche Erweiterung dringend empfohlen.
Fahrräder können mittels einer speziellen Zusatzklausel auch dann in der Hausratversicherung integriert sein, wenn diese nicht im Haus oder einem Nebengebäude abgestellt sind. Wenn Sie also den erweiterten Versicherungsschutz in Bezug auf Ihr Fahrrad abschließen, bekommen Sie beim Diebstahl des Rades den Wert von der Versicherung ersetzt, auch wenn Sie mit diesem gerade im Straßenverkehr unterwegs waren. Voraussetzung dafür ist allerdings in den meisten Fällen, dass Sie das Fahrrad bestmöglich gegen Diebstahl gesichert haben.
Wertsachen sind generell nur bis zu einer bestimmten Höhe im Standardschutz der Hausratversicherung eingeschlossen. Befinden sich in Ihrem Haushalt höhere Werte, müssen Sie auch dafür eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragen.
Gartenmöbel und Gartengeräte, die sich nicht in einem fest verschlossenen Raum im- beziehungsweise am Haus befinden, müssen bei vielen Versicherungsgesellschaften ebenfalls separat mitversichert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die entsprechenden Geräte oder Möbel nicht auf dem Grundstück befinden, auf dem der im Vertrag angegebene Versicherungsort liegt. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Gartenmöbel oder Gartengeräte mit in Ihren Schrebergarten nehmen.
Wenn Sie Einrichtungsgegenstände besitzen, die durch ihre individuelle Beschaffenheit einen Schaden auslösen können (beispielsweise Aquarien, Wasserbetten etc.), müssen Sie diese Schäden bei den meisten Versicherern ebenfalls im Rahmen einer Zusatzvereinbarung in die Hausratversicherung integrieren.
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Hausratversicherung und Kinder
Gerade wenn der Nachwuchs in den Kreis der Erwachsenen tritt und eine Ausbildung fernab der elterlichen Wohnung aufnimmt, wächst natürlich die Sorge um deren Hausrat. An dieser Stelle ist unter bestimmten Bedingungen kein eigenständiger Versicherungsvertrag notwendig, da in der Hausratversicherung zwischen dem originären Versicherungsort und der Außenversicherung unterschieden wird. Letztere dehnt den Wirkungskreis der Hausratversicherung aus und schließt auch die Urlaubsreise ein, auf welche einzelne Gegenstände des Hausrates mitgenommen werden.
Einen besonderen Vorteil hat die Außenversicherung für alle Begünstigten – im Fall eines Raubüberfalls mit Androhung körperlicher Gewalt greift ebenfalls dieser besondere Bestandteil der Hausratversicherung.
Die Außenversicherung
Vor dem Hintergrund, dass die Hausratversicherung nicht nur den Versicherungsnehmer als solches berücksichtigt, sondern die gesamte häusliche Gemeinschaft (außer zur Untermiete in der Wohnung lebende Personen) in ihre Leistungen mit einschließt, kann auch der Nachwuchs von der elterlichen Hausratversicherung profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder noch keinen eigenen Haushalt gegründet haben und sich zum Zweck einer Ausbildung (Lehre oder Studium) sowie der Ableistung von Wehr- und Zivildienst außerhalb der Wohnung aufhalten. Damit wird der Laptop oder das Fahrrad automatisch mitversichert – ohne dass finanzielle Belastungen in Form einer neuen Hausratversicherung drohen.
Einschränkungen der Außenversicherung
Allerdings kommt eine Außenversicherung in den meisten Fällen nicht in Höhe der vollen Versicherungssumme auf. Liest man die Vertragsbedingungen aufmerksam, so taucht im „Kleingedruckten“ eine prozentual oder nach dem Betrag festgeschriebene Obergrenze für die Schadensregulierung der Außenversicherung auf.
Je nach Versicherer kann dieser Maximalbetrag variieren. Während einige Unternehmen lediglich zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme abdecken, orientiert sich die Höhe der Außenversicherung bei anderen Versicherern an der Wohnfläche des Versicherungsnehmers (zum Beispiel 100 Euro pro Quadratmeter für die Außenversicherung).
Mit zusätzlichen Einschränkungen muss im Rahmen der Außenversicherung auch bei Schmuck, Bargeld und anderen Wertgegenständen gerechnet werden.
Tipps zum Wechsel der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung gehört zweifellos zu den wichtigsten Vorsorgeinstrumenten, um sich gegen finanzielle Risiken in den eigenen vier Wänden abzusichern. Allerdings bleibt auch hier die Situation nicht aus, dass die Zufriedenheit mit der bisherigen Versicherung schwindet, möglicherweise durch mangelnden Service oder eine unangemessene Schadensregulierung. Wer sich in dieser Situation nach einer neuen Hausratversicherung umsieht, sollte daher einige Tipps berücksichtigen, um am Ende nicht wieder eine böse Überraschung zu erleben.
Zusätzliche Schäden mitversichern
Betrachtet man den Grundschutz der Hausratversicherung, sind einige Schäden ausgeschlossen, die aber trotz allem im Alltag immer wieder auftreten. Ein einfaches Beispiel betrifft Überspannungsschäden, die leider bei Gewittern immer wieder an der Tagesordnung sind. Versicherer bieten hier häufig die Möglichkeit, den Versicherungsumfang ihrer Hausratversicherung zu erweitern.
Vor der Unterschrift lohnt sich daher immer ein Blick auf diese Zusatzoptionen. Generell gilt aber auch hier: Keinen Vertrag ungesehen unterschreiben. Nicht selten verbergen sich hier Leistungsausschlüsse, die manchen Anbieter bei den Zusatzoptionen disqualifizieren. Besonders vorteilhaft erweisen sich im Gegenzug Versicherer, die von Haus aus einige Optionen als Boni auf den Vertrag legen.
Die gute Versicherung kann mehr
Wer sich für den Wechsel der Hausratversicherung interessiert, sollte sich nicht nur von der Höhe seiner monatlichen Beiträge leiten lassen. Schließlich entsteht der optimale Versicherungsschutz erst dank hochwertiger Leistungen. So lohnt sich etwa ein Blick auf die Leistungseinschränkungen bezüglich Bargeld, Schmuck und sonstiger Wertgegenstände. Ein weiterer Pluspunkt mancher Versicherungen: Sie übernehmen im Schadensfall die Übernachtung in einem Hotel – in einigen Fällen sogar für bis zu mehr als 100 Tage. Gerade für Freiberufler oder Selbständige dürfte die Tatsache interessant sein, dass in verschiedenen Verträgen zur Hausratversicherung auch die gewerblich genutzten Büroräume – also das Arbeitszimmer – mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Ein genauer Vergleich zwischen den Vertragsbedingungen zwischen den einzelnen Anbietern kann sich am Ende mehr als deutlich auszahlen.
Die besten Tipps & Tricks
Die wichtigsten Punkte bei der Auswahl einer Hausratversicherung:
- Vergleichen Sie unbedingt Hausratversicherungen: Super Schutz für wenig Geld!
- Versicherungssumme realistisch berechnen – und regelmäßig checken, ob die Versicherungssumme und der Wert Ihres Inventars noch gleich hoch ist!
- Super Sache und extra bequem: Pauschaltarife mit Unterversicherungsverzicht und Policen, mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit!
Vergleichen Sie Ihre Hausratversicherung – es lohnt sich! Drei von vier deutschen Haushalten haben ihren Hausrat abgesichert. Dass das absolut die richtige Entscheidung ist, geht auch aus einer Studie der Stiftung Warentest hervor. Für den größten Teil der Bevölkerung ist es unbedingt angebracht, eine solche Versicherung abzuschließen. Wenn Ihr Wohnungsinventar gestohlen wird oder durch Vandalismus, Wasser, Feuer oder Blitzschlag beschädigt wird, zahlt die Hausratversicherung entweder den Neuwert oder die Reparatur. Mit der Hausratversicherung sind alle beweglichen Dinge in Haus oder Wohnung abgesichert. Auch geliehene Gegenstände, Geräte und sogar Kleintiere sind ebenfalls geschützt. Gegen eine zusätzliche Gebühr übernehmen viele Hausratversicherungen auch den Schutz für Fahrräder, die außerhalb der Wohnung benutzt werden oder für Ihre Gartenausstattung. Ein weiterer Vorteil: Sogar am Ferienort ist Ihr Hab und Gut bis zu einer bestimmten Grenze durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wird Ihnen zum Beispiel ein Koffer aus dem Hotelzimmer gestohlen, zahlt das Ihre Hausratversicherung.
Hausratversicherungen vergleichen – Prämie sparen!
Nicht nur der Wert Ihrer Wohnungseinrichtung spielt eine Rolle bei der Prämie der Hausratversicherung, sondern auch Ihr Wohnort! Grundsätzlich gilt: In der Stadt ist das Einbruchrisiko enorm hoch, auf dem Land dagegen viel geringer. Deshalb ist die Hausratversicherung in der Großstadt natürlich teurer. Hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich! Preisbeispiel: Für Ihr Wohnungsinventar, das einen Wert von 100.000 Euro hat, zahlen die Bewohner eines Einfamilienhauses in Berlin-Spandau eine Versicherungsprämie von knapp 200 Euro im Jahr bei einem preiswerten Anbieter. Den gleichen Betrag könnten Sie auf der Nordseeinsel Pellworm schon für die Hälfte absichern. Vom Wohnort unabhängig gibt es zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter extreme Preisunterschiede. Hier lohnt sich wiederum der Hausratversicherungsvergleich! In Berlin zahlt man bis zu 370 Euro Prämie, auf Pellworm bis zu 250 Euro – also ein Preisunterschied von 150 Prozent! Wollen Sie so wenig wie möglich zahlen, benutzen Sie einen kostenlosen Tarifrechner, vergleichen Sie die Hausratversicherungen und wechseln Sie bei Bedarf Ihren Versicherer.
Versicherungssumme: Nicht Schummeln!
Sie schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn Sie den Wert Ihres Hausrats absichtlich niedrig ansetzen, um bei der Prämie zu sparen. Achtung: Versicherungsexperten warnen: Viele Haushalte sind unterversichert. Die Folge: Auch bei Teilschäden, die innerhalb der Deckungssumme liegen, zahlt die Versicherung nur anteilig!
Dazu ein Beispiel: Der Neuwert des kompletten Hausinventars liegt bei 100.000 Euro, versichert sind aber nur 70.000 Euro. Entsteht Ihnen dann ein Schaden von 10.000 Euro, werden auch nur bis zu 7.000 Euro von der Versicherung übernommen. Ist es Ihnen zu umständlich, bei jeder Neuanschaffung die Versicherungssumme ändern zu lassen, nehmen Sie am besten eine Police mit Unterversicherungsverzicht. Der Unterversicherungsverzicht wird inzwischen von vielen Hausrat-Versicherern angeboten, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal eine bestimmte Mindestsumme versichert wird. Richtwert: ca. 600 – 700 Euro / qm.
Bewahren Sie zu Hause wertvolle Sachen wie Schmuck, Münzsammlungen oder teure Gemälde auf, ist es wichtig, dass Sie prüfen, bis zu welchem Betrag diese Dinge ersetzt werden. Hier gelten oft besondere Sicherungsvorschriften, wie die Aufbewahrung in einem Tresor. Vorsicht: Sie dürfen Ihren Hausrat trotz Versicherung nicht grob fahrlässig gefährden, indem Sie z. B. Ihre Fenster nicht schließen oder den Herd eingeschaltet lassen, wenn Sie aus dem Haus gehen. So riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
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