Energiesparendes Bauen & Sanieren – Das müssen Sie wissen

Energie sparendes Bauen und Sanieren ist wichtiger denn je. Foto: ©artursfoto / stock adobe
Energie sparendes Bauen und Sanieren ist wichtiger denn je. Foto: ©artursfoto / stock adobe

Dass die fossilen Ressourcen auf der Erde irgendwann zu Ende gehen, ist längst kein Geheimnis mehr. Es diesem Grund wird energiesparendes Bauen und Sanieren immer wichtiger.

Inzwischen wird sogar eine Sanierungspflicht für ältere Gebäude konkret in Betracht gezogen. In diesem Ratgeber möchten wir Sie über die wichtigsten Aspekte des energiesparenden Bauens und Sanierens aufklären und Ihnen die nötigen Tipps und Tricks an die Hand geben.

Das Energiesparhaus

Obwohl es für den Begriff „Energiesparhaus“ leider immer noch keine exakte Definition gibt, ist der Hintergrund klar: Durch energieeffizientes Bauen sollen die Kosten für Heizung und Warmwasser auf ein Minimum reduziert werden. Das schont die Geldbörse und hilft der Umwelt. Verschiedene Baukonzepte versuchen, diesem Wunsch Rechnung zu tragen. Dabei müssen aber immer die gesetzlich vorgeschriebenen Normen und Höchstwerte berücksichtigt werden. Aktuelle Beispiele für Energiesparhäuser sind:

Niedrigenergiehaus

Diese Bezeichnung hat für Neubauten und gut renovierte bestehende Gebäude die gleiche Berechtigung. Beim Bau werden die Bestimmungen der aktuell gültigen Energiesparverordnung eingehalten. Darin ist unter anderem der Begriff „Primärenergiebedarf“ geregelt. Dieser errechnet sich aus jener Energie, die durch alle im Haus befindlichen Energiequellen entsteht. Dieser Wert sollte – auf das Jahr betrachtet – einen Wert von 80 kW/h pro Quadratmeter nicht übersteigen.

3-Liter-Haus

Hier wird der Energiebedarf anhand der Heizölmenge bemessen. Wenn dieser drei Liter pro Jahr und Quadratmeter für die Heizung und Lüftung nicht übersteigt, dann sind die Voraussetzungen für ein 3-Liter-Haus erfüllt. Wird die Heizung nicht mit Öl, sondern beispielsweise mit Pellets oder Erdgas betrieben, gibt es entsprechende Umrechnungsfaktoren, um das Zutreffen der Voraussetzungen zu überprüfen.

Passivhaus

Passivhäuser sind mit speziellen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Belüftung ist isoliert, und dadurch ist keine übliche Heizung notwendig, die Regulierung der Temperatur erfolgt ausschließlich über das Belüftungssystem. Dieses wird auf eine bestimmte Temperatur eingestellt, die das ganze Jahr über beibehalten wird.

Dabei wird die Abwärme der Hausbewohner und der elektrischen Geräte berücksichtigt, und der Energieaufwand reduziert sich ganz erheblich. Wenn man ein Passivhaus möchte, dann ist es sinnvoll, beim Bau die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Aber es ist – wenn auch mit Schwierigkeiten – möglich, bestehende Häuser oder Wohnungen im Nachhinein um Passivelemente zu ergänzen. Als Energiequelle wird in der Regel Solarenergie gewählt, der Bau eines Passivhauses ist – wie die meisten der hier vorgestellten Hausvarianten – staatlich gefördert.

Nullenergiehaus

Nullenergiehäuser sind noch sehr teuer, und die Bezeichnung ist missverständlich: Selbstverständlich benötigt das Haus Energie. Das Prinzip ist aber, dass Nullenergiehäuser autark von der öffentlichen Versorgung sind. Das bedeutet, dass die benötigte Energie selbst erzeugt wird. Dies geschieht zum Teil durch Solaranlagen, zum Teil durch Wärmetauscher.

Hausbau Förderung

Wer aktuell plant ein Haus zu bauen, zu erwerben oder entsprechend zu sanieren, der kann auf eine ganze Bandbreite an Fördermitteln für den Hausbau zurückgreifen. Nachfolgend führen wir Sie etwas durch den Dschungel an Fördermitteln:

KfW Fördermittel

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ein ganzes Spektrum an Programmen, die den Verbraucher bei unterschiedlichen Projekten rund um die Eigenheimanschaffung und die energetische Sanierung finanziell unterstützen. Für die Anschaffung von Wohneigentum hält die KfW-Bank aktuell mehrere Programme bereit und finanziert Ihr Immobilienbauvorhaben bis zu 30 %.

Wohn-Riester

Das Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Wohn-Riester, verbindet zwei Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Nämlich die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum und die staatlich geförderte Rentenvorsorge durch die Riester-Rente. Hier ergibt sich ein massives Einsparpotenzial, dass auf jeden Fall ausgeschöpft werden sollte.

Fördermittel der Bundesländer für den Hausbau

Auch die Bundesländer bieten jeweils eigene Förderprogramme zur Anschaffung und Sanierung von privat genutztem Wohneigentum an. Die Art und der Umfang der Förderung können dabei von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Zuständigkeit für den Hausbau und die Förderung obliegt Bundesländern teilweise dem Wirtschaftsministerium, manchmal aber auch beim Bau-, Finanz- oder Umweltministerium.

Fördermittel der Kommunen

Weiterhin gibt es reichlich Fördermittel in über 800 Kommunen. Die Fördermittel sind dabei unterschiedlich hoch – im Durchschnitt jedoch sehr attraktiv. Es lohnt sich zu prüfen, ob die eigene Kommune ein eigenes Förderprogramm zur Bauförderung betreibt. Fragen Sie diesbezüglich einfach bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach.

Die Sanierungspflicht – Kommt sie wirklich und was bedeutet sie?

Wer es nicht weiß: Es gibt sie schon! Details zur Sanierungspflicht und zu dem, was noch bevorsteht, erfahren Sie hier.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland legt fest, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen verpflichtend sind. Eine wichtige Verpflichtung betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke bei Wohngebäuden zum unbeheizten Dachraum. Unter bestimmten Umständen sind auch die Erneuerung der Heizung, die Dämmung von Heiz- und Warmwasserleitungen sowie Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgeschrieben.

Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Haus selbst seit vielen Jahren bewohnen. Bei einem Eigentümerwechsel greift jedoch die Sanierungspflicht, die sowohl Käufer als auch Erben und Beschenkte betrifft. Ihnen wird eine Frist von zwei Jahren für die Nachrüstung eingeräumt.

Ab dem Jahr 2024 plant die Bundesregierung weitere Sanierungspflichten im Rahmen einer überarbeiteten Version des Gebäudeenergiegesetzes. Laut dem vorliegenden Entwurf dürfen defekte Heizungsanlagen, die nicht mehr repariert werden können (Havariefall), nur durch Heizungen ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.

In bestimmten Fällen, wenn die gewünschte neue Heizung nicht sofort verfügbar ist oder Änderungen am Gebäude erforderlich sind, ist eine Übergangslösung vorgesehen. Im Havariefall dürfen für bis zu drei Jahre Heizungsanlagen eingebaut werden, die nicht den gesetzlichen Anforderungen an neue Heizungen entsprechen, zum Beispiel eine neue Gasheizung anstelle einer alten Gasheizung zur Überbrückung.