Umzugskosten absetzen – geht das? Unter welchen Voraussetzungen der Fiskus die Kosten für einen Wohnortwechsel berücksichtigt und an welcher Stelle Mieter diese in der Steuererklärung deklarieren, erfahren sie im Beitrag.
Umzugskosten absetzen: Voraussetzungen, um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen
Welche Gründe das Finanzamt für den Wohnortwechsel anerkennt, hängt von der Situation ab. Dabei unterscheidet die Steuerbehörde zunächst zwischen beruflich und privat bedingten Umzügen:
Beruflich bedingte Umzüge
Angestellte machen die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend, sofern einer dieser beruflichen Gründe zutrifft:
- Berufliche Veränderungen: Für einen beruflich bedingten Umzug kommen mehrere Gründe infrage. Treten Angestellte einen Job in einer anderen Stadt an oder zieht die Firma an einen neuen Standort, ist der Wohnortwechsel unabdingbar. Folglich machen Betroffene die Kosten beim Fiskus geltend.
- Zeitersparnis: Wer täglich pendelt, kennt das Problem: Statt mit der Familie oder den Freunden Zeit zu verbringen, steht man im Stau oder vergeudet wertvolle Stunden in überfüllten Zügen. Verkürzt sich der Arbeitsweg nach dem Umzug um wenigstens dreißig Minuten pro Strecke, können Pendler die Umzugskosten absetzen. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer ein Umzugsunternehmen in Berlin beauftragen, um auf die andere Seite der Stadt zu ziehen. Mit einem Routenplaner lässt sich die Zeitersparnis bei Bedarf exakt nachweisen.
- Arbeitsbedingungen optimieren: Zieht ein Feuerwehrmann näher an die Wache, besteht die Möglichkeit, die Umzugskosten abzusetzen. Da er schneller vor Ort sein kann, erleichtert das seine Arbeit. Davon profitieren auch andere Berufsgruppen, die in Notsituationen auf Abruf bereitstehen müssen wie Ärzte oder Kriminalbeamte.
- Rückkehrer: Wer eine ganze Zeit lang im Ausland lebte und nun eine neue Stelle in Deutschland annimmt, steht bei seiner Heimkehr vor einer großen Herausforderung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Maklerkosten, Aufwendungen für den Transport und die Helfer gehen ins Geld. Erleichterung verschafft ihnen die Möglichkeit, die Umzugskosten abzusetzen.
Privat bedingte Umzüge
Generell können Arbeitnehmer die Kosten für den privaten Umzug nicht bei den Werbungskosten geltend machen. Ausnahmen bestehen bei einem privaten Wohnortwechsel aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Wohnen Mieter in einer Wohnung, in der sich der Schimmel ausgebreitet hat, können Reizungen und Allergien es dem Bewohner unmöglich machen, weiter in den eigenen vier Räumen zu leben. Ein Umzug verhindert dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Als notwendig sieht der Fiskus auch dann einen Wohnungswechsel an, wenn der Mieter einen schweren Unfall hatte und jetzt aufgrund seiner eingeschränkten Mobilität oder seiner besonderen Bedürfnisse eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung benötigt. Gleiches gilt für gebrechliche Senioren, die ihr Appartement im 3. Stock gegen eine Parterrewohnung eintauschen, da sie nicht mehr in der Lage sind, Treppen zu steigen.
Betroffene, die die Umzugskosten absetzen, benötigen sie ein Attest vom Amtsarzt oder von der Krankenkasse, das die Notwendigkeit bescheinigt. Liegt dieses vor, erkennt das Finanzamt Kosten, die die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten, als außergewöhnliche Belastungen an.
Tipp: Auch der Umzug ins Pflegeheim gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen, die Betroffene in der Steuererklärung geltend machen können. |
Absetzbare Kosten bei einem beruflichen Umzug
Bei einem beruflich bedingten Umzug machen Arbeitnehmer in der Steuererklärung diese Posten als Werbungskosten geltend:
- Maklergebühren: Beauftragen Arbeitnehmer einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Mietwohnung, entrichten sie nach erfolgreicher Vermittlung eine Maklercourtage. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf zwei Monatskaltmieten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Ein Eintrag bei den Werbungskosten mindert die Steuerlast.
- Beförderungsauslagen: Beauftragen Mieter ein Umzugsunternehmen mit dem Transport des Hausrats oder führen einen DIY-Umzug durch, machen sie diese Kosten ebenfalls geltend. Das gilt vorwiegend im Hinblick auf die Anmietung eines Transporters, die Gebühren für das Einrichten einer Halteverbotszone und die Zahlungen an Helfer.
- Reisekosten für die Wohnungsbesichtigung: Die Fahrtkosten für Besichtigungstermine oder ein Vorsprechen beim Vermieter machen Mieter mit 30 Cent pro Kilometer beim Fiskus geltend.
- Doppelte Mietzahlungen: Falls Mieter die alte Wohnung nicht sofort kündigen können, zahlen sie die Miete für zwei Haushalte. Die Kosten dafür setzen sie bei der Steuer ab.
Tipp: Fallen beim Umzug weitere Kosten für das Renovieren der Wohnung, Reparaturen oder den fachgerechten Anschluss der Elektrogeräte an, machen Arbeitnehmer diese ebenfalls beim Finanzamt geltend. Wer die Umzugskosten absetzen möchte, nutzt die Umzugskostenpauschale in Höhe von 964 Euro (Stand Januar 2024). Diese tragen Arbeitnehmer bei den Werbungskosten in Anlage N der Steuererklärung ein. Für den Ehepartner und jedes Kind erhöht sich die Pauschale um jeweils 643 Euro. |
Umzugskosten absetzen bei einem privaten Wohnortwechsel
Sind die Motive für den Umzug weder beruflicher noch gesundheitlicher Natur, erkennt der Fiskus die Umzugskosten nicht als Werbungskosten an. Fahrtkosten und Löhne für die Umzugshelfer im Rahmen eines privaten Umzugs machen sie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen geltend. Pro Jahr geben Steuerpflichtige bis zu 20.000 Euro dafür an. Der Fiskus berücksichtigt jedoch nur zwanzig Prozent der Kosten, also maximal 4.000 €. Wer sich zusätzlich Handwerker ins Haus holt, macht noch einmal bis zu 1.200 € für Handwerkerleistungen geltend (zwanzig Prozent von höchstens 6.000 Euro jährlich).
Das Finanzamt erkennt nur nachweisbare Kosten an
Mieter, die Umzugskosten absetzen möchten, sollten die Belege und Rechnungen gut aufheben, um auf Nachfrage des Finanzamtes die Kosten nachzuweisen. Das gilt auch für ärztliche Atteste im Falle eines Umzugs aus gesundheitlichen Gründen und Quittungen für private Helfer. Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein beraten beim Ausfüllen der Steuererklärung und verlangen zur Berechnung die Vorlage notwendiger Unterlagen.
Fazit
Wer Umzugskosten absetzen möchte, sollte sich vorab genau informieren, welche Posten sie beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen setzen sie die Kosten bei den Werbungskosten ab. Ausgaben für Umzugshelfer, den Transport des Hausrates und Handwerker bei einem privaten Wohnortwechsel geben Mieter bei den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerleistungen an, um die Steuerlast zu mindern.
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.