Wohnungsübergabe – was gibt es zu beachten?

Mit der Wohnungsübergabe endet offiziell ein Mietverhältnis. Foto: © tina7si / stock adobe

Die Zeit in der Mietwohnung neigt sich dem Ende zu. Die Wohnungsübergabe steht vor der Tür. Diese umfasst mehr, als dem Vermieter die Schlüssel in die Hand zu drücken und in die neue Bleibe zu ziehen. Bereits nach der Kündigung der Wohnung ergibt es daher Sinn, sich auf deren Übergabe vorzubereiten.

Wohnungsübergabe – das gibts zu beachten & Tipps

Die Wohnungsübergabe findet meist an dem Tag statt, an der Mietvertrag endet. Achtung bei der gesetzlichen Kündigungsfrist. Sie beträgt drei Monate. Wer am 1. April die Wohnung kündigt, übergibt sie folglich am 1. Juli.

Passt es Mieter und Vermieter an diesem Tag nicht, bestimmen sie gemeinsam einen anderen Termin.

Tipp: Bis zum dritten Werktag eines Monats dürfen Mieter ihre Wohnung kündigen, ohne dass sich die Frist um einen Monat verlängert.

Allgemeine Tipps für die Wohnungsübergabe

Eine Wohnung zu übergeben klingt zunächst kompliziert. Schließlich kommen viele Fragen auf die Noch-Bewohner zu:

  • Wann findet die Wohnungsübergabe genau statt?
  • Für welche Schönheitsreparaturen sind sie vor dem Auszug verantwortlich?
  • Was bedeutet besenrein und was droht dem, der die Wohnung schmutzig hinterlässt?

Ebenso fragen sich viele, ob die persönliche Wohnungsübergabe verpflichtend ist. Die Antwort lautet: nein. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, jedoch birgt es ein hohes Streitpotenzial, wenn Mieter die Schlüssel dem Vermieter in den Briefkasten werfen.

Vertrag und Übergabeprotokoll prüfen

Der erste Schritt bei einer bevorstehenden Wohnungsübergabe ist ein Blick in den Mietvertrag. Er verrät, wie Mieter die Wohnung nach ihrem Auszug zu hinterlassen haben.

Oft steht darin die Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet die Mieter dazu, kleine Schäden – insbesondere an häufig genutzten Teilen der Wohnung – bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr selbst zu beheben. Ebenso können notwendige Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart sein.

Ein Blick ins Übergabeprotokoll vom Einzug zeigt den ursprünglichen Zustand der Wohnung. In diesen sollten die Mieter sie zurückversetzen, sofern keine andere Regelung mit dem Vermieter besteht.

Tipp: Damit Mieter wissen, was sie bis zur Wohnungsübergabe noch zu erledigen haben, empfiehlt sich eine Vorabnahme. Bei dieser gehen Vermieter oder ein Vertreter der Hausverwaltung von Raum zu Raum. Sie klären über erwartete Renovierungsmaßnahmen auf.

Renovierung und Reparaturen

Vor der Wohnungsübergabe übernehmen Mieter kleine Reparaturen, sofern sie für die Schäden selbst verantwortlich sind. Dazu gehört etwa das Verschließen von Dübellöchern.

Weitere Schönheitsreparaturen stehen oft auf der To-do-Liste:

  • Wände und Decken weißen,
  • Heizkörper streichen,
  • Fußböden streichen oder lackieren.

Die Schönheitsreparaturen bringen die Wohnung wieder in den Zustand, in dem Mieter sie erhielten.

Wohnung gründlich reinigen

Reicht einmal Durchfegen aus, um eine Wohnung besenrein an den Vermieter zu übergeben? Ja und nein. Der Begriff meint die Beseitigung grober Verschmutzungen. Neben Schmutz und Staub auf dem Boden gehören dazu jedoch auch:

  • Schmutzflecke an der Wand oder an den Fenstern
  • Kalkablagerungen im Badezimmer
  • Essensreste in der Küche
  • Staub in den Fasern des Teppichbodens

Wer die Reinigung der Wohnung vergisst oder bewusst unterlässt, riskiert, einen Teil seiner Mietkaution zu verlieren.

Zählerstände ablesen

Während der Wohnungsübergabe lesen Mieter und Vermieter die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser ab. Sinnvoll ist es, diese übersichtlich zu notieren. Schließlich basiert auf den abgelesenen Werten die letzte Nebenkostenabrechnung.

Übergabeprotokoll anfertigen

Den Zustand der Wohnung sowie die abgelesenen Zählerstände vermerken Mieter und Vermieter im Übergabeprotokoll. In diesem stehen:

  • Name und Kontaktdaten von Mieter und Vermieter,
  • Name und Kontaktdaten potenzieller Zeugen,
  • Adresse der Wohnung,
  • Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe,
  • Beschreibung möglicher Mängel und Schäden,
  • Zählerstände für die Nebenkostenabrechnung.

Ebenso gehört das Datum der Schlüsselübergabe – mit Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel – ins Übergabeprotokoll.

Stimmen Mieter und Vermieter mit den Angaben im Übergabeprotokoll überein, unterschreiben beide. Eine Unterschriftenpflicht existiert jedoch nicht.

Schlüssel übergeben

Bei der Wohnungsübergabe bringen Mieter alle Schlüssel mit, die zur Wohnung gehören. Der Vermieter erhält neben dem Wohnungs- und dem Ersatzschlüssel:

  • den Schlüssel für die Haustür,
  • den Kellerschlüssel
  • und den Briefkastenschlüssel.

Gibt es von diesen ebenfalls Ersatzschlüssel, händigen Mieter ebenfalls diese aus.

Kaution & Abrechnung

Mit der Schlüsselübergabe endet das Mietverhältnis offiziell. Spätestens drei bis sechs Monate nach diesem Zeitpunkt erstellt der Vermieter die letzte Abrechnung.

In dieser stehen die noch bis zum Auszug entstandenen Nebenkosten. Ebenso rechnet der Vermieter über die Kaution ab. Existieren in der Wohnung keine Mängel oder Schäden, steht die Mietkaution dem Mieter in voller Höhe zu. Zudem erhält er die darauf angefallenen Zinsen.

Der Vermieter hält die Kaution allerdings teilweise oder komplett zurück, falls:

  • Mieter die durch sie verursachte Schäden nicht beseitigen,
  • bei der Wohnungsübergabe gefundene Mängel den Wohnungswert beeinträchtigen
  • oder Mieter die Wohnung nicht besenrein hinterlassen.

Ein weiterer Grund, warum ein Teil der Mietkaution beim Vermieter verbleibt: Die Nebenkostenabrechnung lässt auf sich warten. Ist sie ein halbes Jahr nach Auszug der Mieter noch nicht da? Der Vermieter rechnet jedoch mit einer Nachzahlung? Dann behält er einen angemessenen Teil der Kaution ein.

Optional: Zeugen mitnehmen

Mangelt es bei Mieter und Vermieter an gegenseitigem Vertrauen? Dann empfiehlt sich ein neutraler Zeuge bei der Wohnungsübergabe. Er verhindert, dass Vermieter unberechtigte Ansprüche an die ehemaligen Mieter stellen – etwa durch Schäden, die erst später in der Wohnung auftauchen.

Fazit

Mit der Wohnungsübergabe und der anschließenden Übergabe der Schlüssel endet offiziell das Mietverhältnis. Bevor Mieter ihre Wohnung an den Vermieter zurückgeben, bringen sie notwendige Schönheitsreparaturen und eine gründliche Reinigung hinter sich.