Das Thema rund um die Einspeisevergütung hat sich in den letzten Jahren zu einem sehr wichtigen Bereich in der Energiewirtschaft entwickelt, wenn es darum geht, sauberen grünen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Doch wie sieht das Ganze im Jahr 2025 aus? Wie hoch ist die Vergütung und was muss beachtet werden, um sie zu erhalten? Die Antworten gibt es hier.
Eine Vision wird real!
Die erste Idee, Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einzuspeisen und entsprechend zu vergüten, entstand am 7. Dezember 1990 und wurde am 1. Januar 1991 in Kraft gesetzt. Die Rede ist vom Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG), welches die Grundlage für das heute gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz bildet. Basis für dieses Gesetz bilden die folgenden Klauseln:
Anwendungsbereich: Das Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnen wird, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Abnahmepflicht: Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die ein Netz für die allgemeine Versorgung betreiben, sind verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten.
Aktuelle Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
Wer aktuell eine Photovoltaikanlage betreibt und den produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Diese Vergütung richtet sich nach der installierten Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Seit der letzten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgt die Anpassung der Vergütungssätze alle sechs Monate. Für Anlagen bis 10 Kilowatt, die im ersten Halbjahr 2025 ans Netz gehen, liegt die Einspeisevergütung bei etwa 8,1 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (bei Volleinspeisung – mehr dazu gleich!). Bei der Teileinspeisung, also wenn ein Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt wird, fällt der Satz etwas niedriger aus – derzeit liegt er bei rund 6,2 Cent pro Kilowattstunde.
Wichtig zu wissen: Größere Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten geringfügig reduzierte Sätze. Hier liegt die Vergütung für Volleinspeiser derzeit bei etwa 7,5 Cent, Teileinspeiser werden mit rund 5,9 Cent vergütet. Der Gesetzgeber möchte damit kleinere, dezentrale Anlagen attraktiver machen und gleichzeitig die Netzstabilität durch lokale Stromnutzung fördern. |
Die Einspeisevergütung gilt jeweils ab dem Monat der Inbetriebnahme für 20 Jahre zuzüglich des restlichen Jahres der Inbetriebnahme.
Unterschiede zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung
Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte Solarstrom ins öffentliche Netz geht. Im Gegenzug erhalten einspeisende Haushalte dafür die entsprechend höhere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Die Teileinspeisung erlaubt es, einen Teil des Stroms direkt im eigenen Haushalt zu verbrauchen. Nur der überschüssige Strom fließt dann ins Netz. Das hat zwei Vorteile: Die eigene Stromrechnung wird deutlich gesenkt, trotzdem profitiert man von der Einspeisevergütung für den Rest.
Halbjährliche Degression der Vergütung
Die Höhe der Einspeisevergütung ist kein fixer Wert über die Jahre hinweg – sie unterliegt der sogenannten Degression. Bei dieser reduzieren sich die Vergütungssätze alle sechs Monate. Dieser Mechanismus soll dem technologischen Fortschritt und die sinkenden Kosten von Solaranlagen Rechnung tragen. Für Betreiber bedeutet das: Je später die Inbetriebnahme erfolgt, desto niedriger fällt die garantierte Vergütung aus.
Verpflichtende Direktvermarktung ab 25 kWp
Ab einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowattpeak greift für PV-Anlagenbetreiber eine besondere Regelung: Sie sind verpflichtet, den erzeugten Strom über die sogenannte Direktvermarktung verkaufen. Dabei erfolgt die Einspeisung nicht mehr automatisch über das EEG-Vergütungssystem, sondern über einen Stromhändler oder Direktvermarkter, der den Strom am Markt platziert. Die klassische Einspeisevergütung wird dabei durch die Marktprämie ersetzt.
Diese Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktwert für Solarstrom und der festgelegten EEG-Vergütung aus. Der Stromertrag wird also nicht mehr pauschal vergütet, sondern orientiert sich am realen Börsenpreis. Liegt dieser unter dem garantierten Satz, springt die Marktprämie ein. Bei einem höheren Börsenpreis erzielt der Betreiber einen Bonus.
Wirtschaftlichkeit: Eigenverbrauch versus Einspeisung
Bei der Investition in eine PV-Anlage stellt sich für viele Nutzer die Frage: Lohnt sich der Eigenverbrauch mehr als die Einspeisung? Die Antwort fällt in den meisten Fällen eindeutig aus: Die Stromkosten für Haushalte liegen derzeit bei rund dreißig bis 35 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich dazu bringt die Einspeisevergütung je nach Anlagengröße und Betriebsart zwischen sechs und acht Cent pro Kilowattstunde. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart also deutlich mehr Geld als eine eingespeiste Strommenge einbringt.
Das macht den Eigenverbrauch lukrativ. Wer tagsüber viel Strom benötigt, sollte den Fokus auf die Eigenversorgung legen. Tipp: Ein Speicher hilft dabei, die Eigenverbrauchsquote weiter zu erhöhen. Mit diesem steht der selbst erzeugte Strom auch abends und nachts zur Verfügung. Eine tolle Lösung! Wer den Eigenverbrauch zudem mit einer intelligenten Steuerung kombiniert – etwa durch zeitgesteuertes Laden eines E-Autos – erhöht den Nutzen weiter. Dazu bieten sich moderne Energiemanagementsysteme, z. B. mit einem Growatt Wechselrichter, an. Sie übernehmen diese Aufgabe automatisch und optimieren den Stromfluss im Haus.
Fazit
Die Einspeisevergütung bleibt eine solide Säule für alle, die Strom ins Netz liefern möchten. Durch die halbjährliche Degression lohnt es sich allerdings, zeitnah zu handeln und sich damit die höheren Einstiegssätze zu sichern. Zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung entscheidet nicht nur die verwendete Technik, sondern vorwiegend die persönlichen Verbrauchsgewohnheiten. Und: Mit steigendem Strompreis gewinnt der Eigenverbrauch weiter an Bedeutung. Wer selbst nutzt, was er produziert, spart bares Geld – und macht sich ein Stück weit unabhängig vom Energiemarkt.